Luftfracht

Grundlagen

Das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in der Fassung vom 04.03.2017 bildet die Grundlage für die Beförderung von Luftfracht. Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen.

Luftfrachtsendungen sollen in besonderer Weise gegen unbefugte Zugriffe Dritter geschützt werden. Nur als sicher eingestufte Luftfracht darf an Fluggesellschaften übergeben werden.

Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt

Schwarz Thermologistik ist zugelassen als Transporteur sicherer Luftfracht/-post. Die Zulassung erfolgte beim LBA unter der Registriernummer DE/H/01142-01. Unter folgendem Link finden Sie die Übersicht aller vom LBA zugelassenen Transporteure: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/S/Transporteure/Zugelassene_Transporteure.html

Mitarbeiterqualifikation

Alle Mitarbeiter sind entsprechend der neuen gesetzlichen Anforderungen qualifiziert. Jeder Mitarbeiter

  • hat gemäß neuem LuftSiG an der Schulung gemäss Nummer 11.2.3.9. des Anhangs zur VO (EU) Nr. 185/2010 sowie den darauf ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben nachweislich mit Erfolg teilgenommen.
  • hat sich gemäß neuem LuftSiG der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZüP) gemäss § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) unterzogen und gilt daher nachweislich als "Zuverlässig".

LIAS - Logistisches Informations- und Ausweis System

Alle Mitarbeiter sind im LIAS id card system erfasst. Durch die Überprüfung eines auf der LIAS Card aufgebrachten Codes kann in der LIAS-Datenbank eine unkomplizierte und schnelle Statuserklärung zur Person abgerufen werden. Informationen dazu finden sich unter folgendem Link: http://www.lias-card.de oder zum Ausdrucken LIAS Id Card System

Die zur Beförderung von Luftfracht eingesetzten Fahrzeuge

  • verfügen über Zollverschlüsse
  • haben eine Einzeltürüberwachung mit optionaler Alarmfunktion
  • werden per GPS überwacht